Terminvereinbarung - Schuleingangsuntersuchung
Terminvereinbarung - Schuleingangsuntersuchung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hier können Sie einen Termin für die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes nach Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) an den Standorten Diepholz, Syke und Sulingen vereinbaren.
Eine Terminbuchung ist nur in dem von der Einrichtung mitgeteilten Zeitraum möglich.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden hier durchgeführt für Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden und im Landkreis Diepholz wohnen oder deren zuständige Grundschule sich im Landkreis Diepholz befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- das gelbe Vorsorgeheft
- den Impfausweis oder die Impfbescheinigung
- evtl. vorliegende Arztberichte
- ausgefüllt, die von uns in der Terminbestätigung verschickten Fragebögen (Elternfragebogen, Schweigepflichtsentbindung, Fragebogen über Stärken und Schwächen des Kindes)
- ggf. Brille / Hörgerät des Kindes
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Hinweise / Besonderheiten
- Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin
- Bei der Untersuchung darf das Kind nur von einem Elternteil, ggf. zusätzlich einem Dolmetscher begleitet werden. (Geschwisterkinder müssen zuhause bleiben!)
- Kommen Sie nur zur Untersuchung, wenn keine Erkältungssymptome (z.B. Fieber, Husten usw.) vorliegen.
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen über vertiefte Deutschkenntnisse verfügen, um die Schuleingangsuntersuchung verstehen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Person zum Übersetzen mit zum Termin erscheinen.
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