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Bauen - Bauvorbescheid


Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise zur Dokumentenbezeichnung.

Hinweis: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

1. Die Antragstellung verläuft über das Serviceportal des Landkreises Diepholz. Dabei erfolgt eine sichere elektronische Kommunikation gemäß des Onlinezugangsgesetzes über ein Nutzerkonto. Dafür stellt der Bund die sogenannte „BundID“ zur Verfügung.

In Ausnahmefällen, z. B. im Fall eines nicht vorhandenen Internetanschlusses, ist die Antragstellung auch in Papierform möglich.


2. Die Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst 63) richtet den Projektraum ein. Der/Die EntwurfsverfasserIn erhält per E-Mail eine Einladung für den Projektraum (digitale Akte), meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zuzugreifen. Dort lädt er/sie die Bauvorlagen auf die Bauplattform. Der/Die EntwurfsverfasserIn gibt der Bauaufsichtsbehörde (Empfänger: 40 Bauamt) und der zuständigen Gemeinde (Empfänger: Bauamt, Gemeinde -Gemeindename-) über die Kommunikationsleiste der Plattform eine kurze E-Mail-Nachricht, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.


3. Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt andere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Der/Die EntwurfsverfasserIn lädt die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen herunter...


4. Sobald unter Berücksichtigung der vollständigen Dokumentenbezeichnung in der Zwischenzeit neue Dokumente im Projektraum eingestellt werden, wird der/die EntwurfsverfasserIn darüber benachrichtigt und kann diese Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise

Sie können den Antrag online über das Serviceportal des Landkreises Diepholz stellen: 

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Geltungsdauer: 3 JAHR
Spezielle Hinweise

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung